Zugewinn ausgleichen

Der Zugewinnausgleich ist für alle Ehen vorgesehen, die nicht vertraglich etwas anderes vereinbart haben.

In aller Kürze erklärt, ist der Zugewinn das während der Ehe erworbene (Sach-) Vermögen, allerdings ohne die Rentenansprüche. Dieser Zugewinn soll zwischen den Ehegatten geteilt werden.

Nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt all das, was in die Ehe mitgebracht wurde, plus all dem, was als Erbe oder Schenkung auf den Erbfall dazu kam.

Geschenke der Schwiegereltern können von diesen zurückgefordert werden, wenn sie in der Annahme geschenkt wurden, die Ehe würde fortbestehen. Sie sind nicht mehr Teil des Zugewinn-Ausgleichs.

Den Zugewinn auszurechnen, ist oft nicht einfach, da alles, was dazu gehört, nach jetzigem Wert angesetzt werden muss. Und etwaige Schulden dagegen gerechnet werden. Hilfreich ist es, Kontoauszüge vom Ehebeginn aufzuheben, um das Anfangsvermögen beweisen zu können. Auch Quittungen wesentlicher Anschaffungen können die Eigentumsverhältnisse klären. Bei Immobilien ist oft ein Gutachten zur Bewertung notwendig.
 

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Patientenverfügung

Für das Lebensende habe ich zusammen mit Prof. Dr. med. Koczulla eine besondere Patientenverfügung geschrieben. Dieses medizinisch explizite Muster empfehle ich allen Mandanten, die keine nahen oder belastbaren Angehörigen haben. Gern erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht anlegen können.

 

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