Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist die Teilung aller Rentenansprüche und Anwartschaften, die während der Ehe dazukamen.
Dieses Ausgleichsverfahren ist Pflichtteil einer Scheidung, die Ehegatten müssen explizit darauf verzichten, wenn sie keinen Versorgungsausgleich wünschen.
Wozu natürlich niemandem geraten werden kann, der nicht weiß, worauf er verzichten würde. Durch die jetzige Zinssituation kann es jedoch Konstellationen geben, in denen es für beide Ehepartner günstiger wäre, z.B. niedrige Betriebsrentenansprüche anders auszugleichen. Hier überschlage ich im Einzelfall und würde ggf. einen Rentenberater hinzuziehen.
Für Altscheidungen kann es Korrekturbedarf beim Eintritt in den Ruhestand geben.
Wenn Sie das erste Mal Ihren Rentenbescheid oder die Aufstellungen für die Betriebsrenten oder Pensionen in den Händen halten, sehen Sie, welche Beträge wegen der Ehezeit dazukamen oder abgezogen wurden. Nicht immer wurde gerecht ausgeglichen. Sind beide ehemaligen Partner im Ruhestand, kann ein Auskunfts- und Abänderungsverfahren begonnen werden. Dadurch wird festgestellt, ob der Versorgungsausgleich nachgebessert werden kann.
Ist nur ein Partner im Ruhestand, darf vielleicht noch gar nichts abgezogen werden. Dann wäre es Zeit, die richtigen Korrekturanträge zu stellen.
In allen Fällen der Abänderung des Versorgungsausgleiches ist die Erstberatung kostenlos.