Ehevertrag
Wer seine Hochzeit plant, möchte nicht darüber nachdenken, dass ein Drittel aller Ehen in Deutschland geschieden wird.
Einen Ehevertrag? Warum? Liebst du mich nicht?
Doch mit einem Ehevertrag können wir uns gegenseitig beschenken: Dann nämlich, wenn Regelungen getroffen werden, die großzügiger sind als das Gesetz. Wenn zum Beispiel der werdenden Mutter vertraglich versprochen wird, dass sie auch im Fall der Trennung nicht arbeiten muss, so lange das Kind zu klein ist, oder dass Betreuungskosten für das Kind, unabhängig vom Unterhalt, voll übernommen werden.
Gerade für Selbständige ist es wichtig, eine Regelung zu finden, die die eigene Firma im Trennungsfall nicht ruiniert. Hier könnte eine jährliche Sonderzahlung den Zugewinnausgleich modifizieren, eine für beide Seiten faire Vereinbarung.
Die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft ist für zukünftige Erben von Grundstücken oder Kunstwerken nicht optimal, da ein Wertzuwachs während der Ehezeit im Scheidungsfall ausgeglichen werden müsste. Hier bietet sich seit 2013 die Vereinbarung des neuen deutsch-französischen Wahlgüterstandes an.
Wer keinen Ehevertrag schließt, hat natürlich trotzdem einen ‚Vertrag‘ - nämlich die Lösungen, die der Gesetzgeber für Trennung und Scheidung vorgesehen hat. Nur, dass niemand weiß, wie diese Lösungen in ein paar Jahren aussehen werden, da sich Gesetze und Rechtsprechung ständig wandeln.