Ehewohnung und Haushaltssachen

Nicht alles kann geteilt werden.

Das betrifft als erstes die Ehewohnung oder das Haus. Wenn keiner ausziehen möchte, könnte die Trennung von Tisch und Bett auch in einer Wohnung stattfinden. Wobei auch Kühlschrank und Waschmaschine in der Benutzung getrennt werden sollten.

Doch kann dieses getrennt Zusammenleben so unerträglich werden, dass eine Zuweisung der Ehewohnung beantragt werden muss. Das heißt, eine oder einer muss ausziehen. Gleichzeitig wird geregelt, wie Miete oder Kreditzahlungen auf den Unterhalt angerechnet werden sollen.

Die Haushaltssachen werden aufgeteilt: Grundsätzlich bekommt jeder, was ihm oder ihr persönlich gehört. Auch was mitgebracht wurde oder als Ersatz angeschafft wurde, kann mitgenommen werden.

Gibt es Kinder, so stehen die Haushaltsgegenstände und Einrichtung, die für sie erforderlich sind, demjenigen zu, bei dem sie leben.

Über einen finanziellen Ausgleich können häufig gute Vereinbarungen getroffen werden.

Das Haustier kann nicht geteilt werden, es wird meist wie ein Haushaltsgegenstand zugeordnet – ob es ein Besuchsrecht geben kann, ist umstritten.
 

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Patientenverfügung

Für das Lebensende habe ich zusammen mit Prof. Dr. med. Koczulla eine besondere Patientenverfügung geschrieben. Dieses medizinisch explizite Muster empfehle ich allen Mandanten, die keine nahen oder belastbaren Angehörigen haben. Gern erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht anlegen können.

 

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