Kindergeld - eigentlich für jedes Kind
Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern im Normalfall eine Steuerrückerstattung. Aus sozialen Gründen wird diese Rückerstattung bereits im laufenden Jahr pauschal an die Eltern ausgezahlt.
Besonderheit 2020/21: Corona-bedingter Bonus
Für die Mehrbelastungen durch den Unterrichtsausfall, Kita-Schließungen etc gibt es Bonus-Zahlungen. Diese sollen beiden Elternteilen zugute kommen. Hat ein Elternteil Mehrkosten, können diese dem anderen Elternteil mitgeteilt werden - so kann der Bonus mit Mehraufwand verrechnet werden. Sonst können die Bonus-Zahlungen hälftig auf den Unterhaltsbetrag angerechnet werden.
Der Kindergeldbezug wurde durch Verwaltungsrichtlinien von den Familienkassen selbst geregelt. Die Regelungen sind oft unübersichtlich und oft wird jahrelang ohne neue Bescheide Kindergeld ausgezahlt. Wenn dann vergessen wurde, eine Änderung mitzuteilen, wird manchmal für viele Jahre Kindergeld zurückgefordert. Hier sind die Verjährungen rechtlich noch nicht geklärt. Lassen Sie sich beraten.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere zu folgenden Themen
- Wer ist anspruchsberechtigt? Was passiert, wenn das Kind mit 25 die Ausbildung nicht abgeschlossen hat?
- Wann darf Kindergeld zurückgefordert werden - und wann nicht?
- Wie kann ich bei einer eigentlich rechtmäßigen Rückforderung Erlass beantragen?
- Was passiert, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Kindergeld für EU-Bürger - Besonderheiten für türkische Familien - Eltern mit getrennten Wohnsitzen - Auslandsstudium. Das Recht auf Kindergeld und die rechtliche Situation gegenüber der Familienkasse ist kompliziert.
Ich helfe Ihnen gern.