Ein Klick = Geschieden?

Die Online-Scheidung wird von vielen Kanzleien im Internet beworben.

Trotzdem: Geschieden wird immer vor Gericht und nicht im Internet.

Im Grunde handelt es sich bei der Online-Scheidung um die Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens ohne persönliche Beratung. Sie erhalten die nötigen Unterlagen per Mail oder per Post, beauftragen den Anwaltes schriftlich und treffen ihn zum ersten Mal bei Gericht. Der Anwalt stellt sämtliche Anträge, die Gegenseite stimmt zu und alles läuft unproblematisch.

Doch ist das schneller oder billiger?

Vielleicht für den Anwalt, wenn die Mandantengespräche auf ein Minimum reduziert werden können.

Für das Paar kann es nicht preisgünstiger werden, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Und das Gesetz sieht denselben Mindest-Preis für ein Verfahren mit Beratung vor. Billiger könnte es für ein Paar nur werden, wenn Einkommen und Vermögen niedriger angegeben werden als tatsächlich vorhanden. Denn dies sind die Hauptfaktoren für die Kostenberechnungen im normalen Verfahren.

Doch ist die Scheidung damit in allen Folgen rechtsgültig? Kann der Fall später noch einmal aufgerollt werden? Werden Ansprüche falsch ausgerechnet?

Und wer trägt das Risiko? Anwalt oder Mandant?

Eine Scheidung kann auf vielfältige Weise in Ihre Zukunft eingreifen – verzichten Sie nicht auf eine gute Beratung.

Und wenn sich ein Paar auf alles gütlich einigen kann, muss es nicht teurer werden als die sogenannte Online-Scheidung. Ich erkläre Ihnen gern, worüber Sie sich untereinander einig sein sollten, um zum ‚Online-Preis‘ geschieden zu werden.

Inclusive persönlicher Beratung.
 

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  • Susanne Dorschel
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Patientenverfügung

Für das Lebensende habe ich zusammen mit Prof. Dr. med. Koczulla eine besondere Patientenverfügung geschrieben. Dieses medizinisch explizite Muster empfehle ich allen Mandanten, die keine nahen oder belastbaren Angehörigen haben. Gern erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht anlegen können.

 

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Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte zwischen 9 -12 Uhr vormittags an oder schicken Sie uns eine Email.

Das Sekretariat in der Abeggstraße 2 ist nur stundenweise besetzt - bitte vereinbaren Sie einen Termin zum Einscannen von Unterlagen.

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