Vorgespräch - Honorarvereinbarung - gesetzliche Vergütung
Was wird es kosten? -- Darüber sprechen wir ganz offen.
Zum Kostenrecht des Rechtsanwalts gibt es Bücher, Kommentare und Gerichtsentscheidungen. Der sogenannte Gegenstandswert ist häufig nicht einfach zu errechnen. Um meinen Mandanten stundenlange Erklärungen zu ersparen, biete ich ein kurzes telefonisches Vorgespräch an.
Sie erhalten kostenlos
- eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation
- eine erste Einschätzung der Kosten, die auf Sie zukommen könnten
- einen kurzen Überblick über die Kostenübernahme für Rechtschutzversicherte
- Hinweise auf staatliche Hilfe wie Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
Wünschen Sie eine ausführliche Beratung?
Dann vereinbaren Sie einen Termin zur ausführlichen Erstberatung. Je nach Rechtsgebiet berechne ich 150 - 200 Euro pro Stunde (plus MWSt). Ich nenne Ihnen alle Unterlagen, die für eine erste Begutachtung wichtig wären. Sie sind nach einer Erstberatung nicht verpflichtet, mir den Auftrag zur Vertretung zu erteilen – Sie können in Ruhe über alles nachdenken oder meine Beratung dazu nutzen, eine „zweite Meinung“ zu einem bereits laufenden Verfahren einzuholen. Ich schildere Ihnen, wie ich vorgehen würde, welche Alternativen Sie haben, welcher Weg der für Sie schnellste oder kostengünstigste ist.
Sind Sie mit meinen Vorstellungen und dem Beratungsergebnis einverstanden, können die Kosten der ersten Beratung auf die Gesamtrechnung angerechnet werden.
Honorarvereinbarung
Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) schreibt mir und allen Rechtsanwälten in Deutschland vor, bei gerichtlichen Verfahren mindestens nach dem sogenannten Gegenstandswert abzurechnen.
Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass nicht Aufwand und Komplexität eines juristischen Verfahrens die Kosten bestimmen, sondern der Wert der zu entscheidenden Frage in Euro. Selbst die Wichtigkeit ist kein Kriterium: Sorgerechtsentscheidungen sind kostengünstiger als der Streit um einen Pkw der Mittelklasse.
Bei außergerichtlicher Vertretung kann ich anders kalkulieren und meinen Mandanten eine Honorarvereinbarung, auf Stundenbasis oder pauschal, anbieten.
Für gerichtliche Verfahren können die Kosten anfänglich geschätzt werden, letztlich entscheiden jedoch die Mandanten darüber, ob sich ein Verfahren zügig durchführen lässt, oder durch immer weitergehende Forderungen teurer als gedacht wird. Ich informiere über die Mehrkosten jedes zusätzlichen Schrittes. Leider kann auch die ‚Gegenseite‘ das Verfahren ausweiten – wenn es beispielsweise doch keine Einigung in einer eigentlich geklärten Angelegenheit gibt. Solche Mehrkosten kann ich nicht verhindern, ich versuche jedoch, von Anfang an auf die Risiken hinzuweisen.
Staatliche Hilfen
Wünschen Sie eine ausführliche Beratung und haben nur sehr wenig Geld zu freien Verfügung, so gibt es für Sie die Möglichkeit, direkt mit einem Beratungshilfe-Schein einen Termin zu vereinbaren. Berechtigt ist jeder, dessen Einkommen im Verhältnis zu den Ausgaben (Miete, Schulden, Unterhalt) sehr niedrig ist. Diese Berechtigungsscheine werden beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht ausgegeben. Mit einem Beratungshilfeschein kann ich 15 Euro quasi wie eine Selbstbeteiligung für Sie berechnen, der Staat übernimmt den Rest.
Wiesbadener Bürger erkundigen Sie hierfür bei
Frau Glomb und Frau Wagner (Montag, Mittwoch, Freitag 9-11 Uhr) Zimmer 1100 und 1101 im Justizzentrum Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder auf dortigen Geschäftsstelle für Beratungshilfe (Mo-Fr 9-12 Uhr, Mi 14-16 Uhr).
Die zuständigen Rechtspflegerinnen können direkt ausrechnen, ob Ihnen ein Beratungsschein zusteht. Sie sind auch telefonisch zu erreichen. Welche der Damen für Sie zuständig ist, ergibt sich halbjährlich wechselnd aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamen. Das Amtsgericht Wiesbaden ist unter der Tel.Nr 0611 – 3261 – 0 zu erreichen.