Kindergeld - eigentlich für jedes Kind
Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern im Normalfall eine Steuerrückerstattung. Aus sozialen Gründen wird diese Rückerstattung bereits im laufenden Jahr pauschal an die Eltern ausgezahlt.
Da ab diesem Jahr einheitlich 250 EUR Kindergeld für jedes Kind gezahlt werden, werden 125 EUR auf die Unterhaltshöhe angerechnet, so ergibt sich der Zahlbetrag.
Der Kindergeldbezug wurde durch Verwaltungsrichtlinien von den Familienkassen selbst geregelt. Die Regelungen sind oft unübersichtlich und oft wird jahrelang ohne neue Bescheide Kindergeld ausgezahlt. Wenn dann vergessen wurde, eine Änderung mitzuteilen, wird manchmal für viele Jahre Kindergeld zurückgefordert. Hier sind die Verjährungen mittlerweile auf 4 Jahre festgelegt und Säumniszinsen müssen nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in 2022 neu berechnet werden. Lassen Sie sich beraten.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere zu folgenden Themen
- Wer ist anspruchsberechtigt? Was passiert, wenn das Kind mit 25 die Ausbildung nicht abgeschlossen hat? Was ist bei Kindern mit Einschränkungen/Behinderungen?
- Wann darf Kindergeld zurückgefordert werden - und wann nicht?
- Wie kann ich bei einer eigentlich rechtmäßigen Rückforderung Erlass beantragen?
- Was passiert, wenn mein Kind im Ausland lebt?
Kindergeld für EU-Bürger - Besonderheiten für türkische Familien - Eltern mit getrennten Wohnsitzen - Auslandsstudium. Das Recht auf Kindergeld und die rechtliche Situation gegenüber der Familienkasse ist kompliziert.
Ich helfe Ihnen gern.