Studieren - BAFöG oder Unterhalt

Wer zahlt das Studium?

Das BAFöG-Amt oder die Eltern? Oder man selbst?

Wer als Student/in über eigenes Vermögen verfügt, zahlt selbst. Anrechnungsfrei bleiben Ersparnisse bis zu 7500 Euro.
Wer über kein Vermögen oder regelmäßiges Einkommen verfügt, dessen Eltern sind zum Unterhalt während des Erststudiums verpflichtet. Es sei denn, diese verdienen unter den Einkommensgrenzen für eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderunggesetz, genannt BAFöG.
Studierende sind verpflichtet, BAFöG zu beantragen, wenn die Eltern mutmaßen, darüber könne das Studium finanziert werden. Liegen die Eltern unterhalb der Einkommensgrenze, die das BAFöG-Amt ausrechnet, so sind sie von ihrer Leistungspflicht befreit. Es gibt kein Wahlrecht für Studierende – auch wenn ein Teil des BAFöG später zurückgezahlt werden muss.
In Ausnahmefällen kann BAFöG unabhängig vom Einkommen der Eltern bewilligt werden. Zum Beispiel, wenn die Eltern nicht mehr mit dem Studienwunsch rechnen mussten, da bereits eine Ausbildung absolviert wurde und insgesamt jahrelang selbst verdient wurde.

Das Bafög-Amt berät nur selten darüber, dass ein Recht auf Förderung besteht, ganz unabhängig vom Einkommen der Eltern. In solchen Fällen berate ich die Eltern oder die Kinder, für beide Seiten ist die elternunabhängige Förderung meist eine große finanzielle Erleichterung.
Studierende oder Abiturienten ohne Einkommen und Vermögen haben ein Recht auf einen Beratungshilfeschein (s. Kosten). Kommen Sie damit zu mir und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation ansehen und durchrechnen.
 

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Patientenverfügung

Für das Lebensende habe ich zusammen mit Prof. Dr. med. Koczulla eine besondere Patientenverfügung geschrieben. Dieses medizinisch explizite Muster empfehle ich allen Mandanten, die keine nahen oder belastbaren Angehörigen haben. Gern erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht anlegen können.

 

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