Die Scheidung und ihr Verbundverfahren

Um in einem Scheidungsverfahren alle anstehenden Fragen gemeinsam zu klären, hat der Gesetzgeber den Scheidungsverbund geschaffen, ein gebündeltes Verfahren vor dem Familiengericht.

So kann in einem Termin alles verhandelt werden: Wer zahlt wem was? Wie regeln sich Sorgerecht, Besuche, Unterhalt für das Kind, was wird aus den Rentenansprüchen. Auch die Verteilung der Haushaltssachen, die weitere Nutzung der Ehewohnung oder die Anrechnung von Schulden auf den Unterhalt werden hier besprochen.

Doch gibt es auch die Möglichkeit, bestimmte Teilfragen der Scheidung isoliert anhängig zu machen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, es hat jedoch in bestimmten Fällen große Vorteile – z.B. wenn die Scheidung selbst schnell erfolgen soll, der Streit um den Zugewinnausgleich jedoch erbittert weiterverhandelt wird.

Während des Trennungsjahres ist genug Zeit, um zu verhandeln. Denn günstig, in Hinblick auf Zeit, Nerven oder Kosten, ist ein Scheidungsverfahren, bei dem vor Gericht nicht mehr gestritten werden muss.

Ich bespreche mit Ihnen in aller Ruhe, wo es sich lohnt zu kämpfen und wo eine Einigung das Beste ist.
 

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Patientenverfügung

Für das Lebensende habe ich zusammen mit Prof. Dr. med. Koczulla eine besondere Patientenverfügung geschrieben. Dieses medizinisch explizite Muster empfehle ich allen Mandanten, die keine nahen oder belastbaren Angehörigen haben. Gern erkläre ich Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht anlegen können.

 

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